
Der Europäische Gerichtshof hat in einer Entscheidung vom Frühjahr 2026 klargestellt, dass ein in Deutschland ansässiger Spieler zivilrechtliche Ansprüche auf Rückerstattung von Einsätzen geltend machen kann, die zwischen Juni 2019 und Juli 2021 bei Online-Slotmaschinen sowie bei Lotterieprognose-Wetten verloren wurden, als solche Angebote nach deutschem Recht noch illegal waren, und dass das Unionsrecht nationalen Gerichten nicht entgegensteht, solche Erstattungen zuzulassen, selbst wenn sich die Rechtslage später ändert.
Ein deutscher Kläger hatte gegen einen ausländischen Anbieter geklagt und dabei geltend gemacht, dass er in dem genannten Zeitraum erhebliche Beträge bei Plattformen eingesetzt hatte, die weder über eine deutsche noch über eine andere EU-konforme Lizenz verfügten, während die damalige Rechtslage in Deutschland solche Tätigkeiten untersagte und erst ab Juli 2021 mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag eine regulierte Marktzulassung schuf, sodass die nationalen Gerichte nun prüfen müssen, ob die Rückforderung der Einsätze mit europäischem Recht vereinbar ist.
Die Richter in Luxemburg stellten dabei fest, dass Artikel 56 AEUV über den freien Dienstleistungsverkehr und die entsprechenden Sekundärrechtsakte den Mitgliedstaaten keinen Zwang auferlegen, bereits geleistete Einsätze automatisch zu schützen, sobald eine spätere Legalisierung eintritt, und dass daher deutsche Zivilgerichte befugt bleiben, nach nationalem Schadensersatz- oder Bereicherungsrecht über Erstattungen zu entscheiden, ohne dass europäische Vorgaben dem entgegenstehen.
Die Pressemitteilung Nr. 53/26 des Gerichtshofs erläutert ausführlich, dass das Urteil in der Rechtssache C-440/23 die bisherige Linie bestätigt, wonach illegale Glücksspielangebote keinen Schutz gegen zivilrechtliche Rückabwicklungen genießen, und dass diese Klarstellung insbesondere für Verträge gilt, die vor Inkrafttreten des regulierten Marktes geschlossen wurden, wodurch sich in Deutschland nun eine neue Verfahrenslage für zahlreiche Betroffene ergibt.
Beobachter verweisen darauf, dass die Entscheidung keine automatische Pflicht zur Erstattung schafft, sondern lediglich die Zulässigkeit solcher Klagen bestätigt, während die konkrete Erfolgsaussicht weiterhin von den Umständen des Einzelfalls, der Beweislage und der Anwendung deutschen Zivilrechts abhängt, was in der Praxis zu einer Vielzahl von Verfahren vor Amts- und Landgerichten führen kann.

Deutsche Gerichte haben bereits in den vergangenen Monaten vereinzelt ähnliche Klagen angenommen, doch das Luxemburger Urteil schafft nun eine einheitliche europarechtliche Grundlage, die Unsicherheiten beseitigt und den Weg für weitere Verfahren ebnet, während im Mai 2026 mit einer Zunahme von Anträgen auf Rückerstattung gerechnet wird, da Betroffene und Anwaltskanzleien die neue Rechtsprechung aktiv nutzen, um Forderungen gegenüber ehemaligen Anbietern durchzusetzen.
Die Entscheidung betrifft dabei ausschließlich zivilrechtliche Ansprüche und lässt die straf- oder ordnungsrechtliche Bewertung der damaligen Angebote unberührt, sodass Anbieter, die zwischen 2019 und 2021 ohne Lizenz tätig waren, künftig verstärkt mit Forderungen aus Bereicherungsrecht oder Schadensersatz konfrontiert werden können, ohne dass sie sich auf eine europarechtliche Sperrwirkung berufen können.
Spieler, die in dem fraglichen Zeitraum Einsätze bei nicht lizenzierten Plattformen getätigt haben, erhalten durch das Urteil eine zusätzliche rechtliche Handhabe, um ihre Verluste zivilgerichtlich geltend zu machen, wobei die Höhe der möglichen Rückerstattungen von den nachgewiesenen Einsätzen abhängt und die Verjährungsfristen des deutschen Rechts zu beachten sind, die in vielen Fällen noch nicht abgelaufen sind.
Anbieter wiederum sehen sich mit der Notwendigkeit konfrontiert, ihre Rücklagen und Verteidigungsstrategien anzupassen, da die EuGH-Entscheidung die Möglichkeit eröffnet, dass Gerichte in Deutschland künftig häufiger zugunsten der Spieler urteilen, während gleichzeitig die regulierten Anbieter, die seit 2021 am Markt sind, von diesen Entwicklungen nicht unmittelbar betroffen sind.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-440/23 liefert eine klare europarechtliche Linie für die Behandlung von Rückforderungsansprüchen aus der Zeit vor der deutschen Marktregulierung und stärkt damit die Position nationaler Gerichte bei der Anwendung des Zivilrechts, ohne jedoch konkrete Erstattungen vorzuschreiben oder die Legalisierung rückwirkend in Frage zu stellen, sodass die weitere Entwicklung maßgeblich von der Rechtsprechung deutscher Instanzgerichte abhängen wird.